15. Mai 2012 · 18:13
Der Begriff „Open Source Software“ ist in den Medien immer öfter präsent; dies liegt darin begründet, dass die mittlerweile verfügbare Open Source Software und das zugrunde liegende Modell der Lizenzierung dieser Software mittlerweile „erwachsen“ geworden sind, dann Open Source Software ist von der „Bastler-Software“ zu einer ernst zu nehmenden Alternative zu Proprietären, entgeltpflichtigen Softwareprogrammen geworden. So setzt zum Beispiel die Landeshauptstadt München Open Source Software in ihrer Verwaltung ein. Doch nicht nur auf lokaler Verwaltungsebene steht Open Source Software im Focus des Interesses. Die Schweizer Bundesregierung hat beispielsweise eine interne Richtlinie zur Verwendung von Open Source Software in Bundeseinrichtungen beschlossen; auch auf EU-Ebene gibt es verschiedene Programme und Initiativen zur Verwendung und Vereinheitlichung von Open Source Software, was beispielsweise in einen Entwurf einer eigenen „European Public Licence“ geführt hat.
Auch aus Unternehmen ist die Open Source Software in vielen Fällen nicht mehr wegzudenken; so ist der erfolgreichste und am meisten verbreitete Webserver „Apache“ Open Source Software. Viele Unternehmen sind sogar dazu übergegangen, eigene Software Open Source zu stellen.
Doch zunächst einmal zu dem Begriff selbst; die Open Source Initiative (OSI, www.opensource.org), die sich zum Ziel gemacht hat, einheitliche Standards und Betriffe im Bereich Open Source Software zu schaffen, wendet den Begriff Open Source auf solche Software an, deren Lizenzverträge den folgenden drei charakteristischen Merkmalen entsprechen:
Die Software (d. h. der Programmcode) liegt in einer für den Menschen lesbaren und verständlichen Form vor.
Normalerweise handelt es sich bei dieser Form um die Quelltexte der jeweiligen Software in einer abstrakten Programmiersprache. Vor dem eigentlichen Programmablauf ist es in der Regel notwendig, diesen Text durch einen Compiler in eine binäre Form zu bringen, damit das Computerprogramm vom Rechner ausgeführt werden kann.
Die Software darf beliebig kopiert, verbreitet und genutzt werden.
Für Open-Source-Software gibt es keine inhaltlichen Nutzungsbeschränkungen. Weder bezüglich der Anzahl der Benutzer, noch bezüglich der Anzahl der Installationen. Mit der Vervielfältigung und der Verbreitung von Open-Source-Software sind auch keine Zahlungsverpflichtungen für Lizenzgebühren gegen einen Lizenzgeber verbunden oder gestattet; berechnet werden darf lediglich ein Entgelt für den Datenträger oder mit der Software verbundener Dienstleistung oder sonstigen Leistungen, nicht die Software selbst betreffen.
Die Software darf verändert und in der veränderten Form weitergegeben werden.
Durch den offen gelegten Quelltext ist Verändern für jeden möglich, ohne dass zusätzlich Rechte vom Urheber oder der Gemeinschaft der Urheber erworben werden müssen; diese werden in der Regel durch die jeweilige Open-Source-Lizenz eingeräumt. Weitergabe auch der bearbeiteten Software soll ohne Lizenzgebühren möglich sein. Open-Source-Software „lebt“ daher förmlich von der aktiven Beteiligung der Anwender an der Entwicklung. Je nach geltender Open-Source-Lizenz muss teilweise sogar eine Offenlegung des Quellcodes bei Weitergabe des Programms in binärer Form erfolgen.
Diese Charakteristika werden detaillierter in der Open Source Definition (OSD) der Open Source Initiative festgelegt.
Open Source Software wird unter verschiedenen Lizenzmodellen vertrieben, wobei das Bekannteste die „ GNU General Public Licence“ (GPL) ist. Es gibt aber noch viele weitere Open Source Software Lizenzmodelle; allein die OSI hat über 50 verschiedene anerkannt, es existieren aber nach Schätzungen über 300 verschiedene Modelle, die sich nur teilweise unterscheiden, aber alle den folgenden Grundsätzen folgen:
- Freie Weitergabe: Die Lizenz darf niemanden darin hindern, die Software zu verkaufen oder sie mit anderer Software zusammen in einer Software-Distribution weiterzugeben. Die Lizenz darf keine Lizenzgebühr verlangen.
- Quellcode: Die Software muss im Quellcode für alle Nutzer verfügbar sein.
- Abgeleitete Arbeiten: Die Lizenz muss von der Basissoftware abgeleitete Arbeiten und deren Distribution unter derselben Lizenz wie die Basissoftware erlauben.
- Integrität des Autoren-Quellcodes: Die Lizenz muss explizit das Verteilen von Software erlauben, die auf einer modifizierten Version des Originalquellcodes beruhen. Die Lizenz kann verlangen, dass solche Änderungen zu einem neuen Namen oder eine neue Versionsnummer der Software führen und solche Änderungen dokumentiert werden.
- Keine Diskriminierungen von Personen oder Gruppen: Die Lizenz darf nicht einzelnen Personen oder Gruppen die Nutzung der Software verweigern.
- Keine Nutzungseinschränkung: Die Lizenz darf den Verwendungszweck der Software nicht einschränken.
- Lizenzerteilung: Die Lizenz muss für alle zutreffen, welche die Software erhalten, ohne z. B. eine Registrierung oder eine andere Lizenz erwerben zu müssen.
- Neutral: Die Lizenz muss produktneutral gestaltet sein und darf sich z. B. nicht auf eine bestimmte Distribution beziehen. Die Lizenz darf andere Software nicht einschränken. Sie darf zum Beispiel nicht verlangen, dass sie nur mit Open Source Software verbreitet werden darf. Die Lizenz muss technologieneutral sein; sie darf z. B. nicht verlangen, dass die Distribution nur via Web/CD/DVD verteilt werden darf.
Nach diesen Grundlegenden Erwägungen stellt sich nunmehr die Frage, wie kann ich Open Source Software in meinem Unternehmen einsetzen und wann macht der Einsatz von Open Source Software Sinn und welche Risiken sind damit verbunden.
- Die Frage nach dem „WIE“ ist sehr einfach zu beantworten; solange man nur beabsichtigt, eine Open Source Software zu verwenden, ohne sie zu bearbeiten, muss man die Open Source Software einfach von der jeweils verfügbaren Quelle herunterladen und kann dann nach Installation sofort mit der Nutzung der Software beginnen. Einzig ist hier zu beachten, dass man – lädt man die Software von freien, im Internet verfügbaren Quellen herunter – darauf achten muss, dass in der Software keine Viren enthalten sind und die Daten „integer“ sind, also keinen böswilligen Code enthalten. Dieses Risiko kann einfach dadurch vermindert werden, dass man als Download-Quelle eine vertrauenswürdige Website wählt. Auch ist zu beachten, dass fast alle Lizenzen für Open Source Software die Haftung und die Gewährleistung für die Software ausschließen und man also in der Regel bei Fehlern auf sich allein gestellt ist. Es gibt aber in der Regel im Internet Quellen, die dem Anwender bei der Fehlerbehebung helfen, oft sind das Foren, in welchen sich Anwender zu der jeweiligen Open Source Software austauschen.
- Die Frage nach dem „WANN“ ist schon schwieriger zu beantworten, denn häufig gibt es Open Source Software und Proprietäre Software, die gleichwertige Funktionen aufweisen und gleiche Prozesse oder Abläufe abbilden können. Einer der aus juristischer Sicht wichtigsten Gesichtspunkte in dieser Abwägung ist die Frage, wie viel und welche Unterstützung bekommt das Unternehmen bei Fehlern in der Software. Bei Proprietärer Software hat man üblicher Weise die gesetzliche Gewährleistung oder jedenfalls eine Gewährleistung, die eine Fehlerbehebung mit einschließt. Bei Open Source Software ist dies nach den gängigen Lizenzmodellen meistens nicht der Fall, da der Urheber die Gewährleistung einschränkt bzw. ganz ausschließt. Deshalb haben sich im Open Source Umfeld so genannte Distributoren etabliert, die nicht nur die reine Open Source Software anbieten, sondern auch in gewissem Umfang Gewährleistung und Wartung übernehmen, so dass sich Open Source Software und Proprietäre Software angleichen.
- Das wichtigste kaufmännische Argument ist in der Regel die Ersparnis von Lizenzkosten und das Fehlen üblicher Weise vorhandener Nutzungsbeschränkungen. So kann das normaler Weise für den Erwerb der Nutzungsrechte aufgewendete Entgelt dafür verwendet werden, durch einen Dienstleister die Software auf die eigenen Bedürfnisse optimal anpassen zu lassen und damit eine viel höhere Nutzungstiefe der Software erreichen, als das ohne solche Anpassungen möglich wäre.
- Ein gutes Beispiel für einen solchen Nutzen ist die Software „typo3“ ein Website-Contentmanagementsystem, das frei als Open Source Software erhältlich ist. Für den Erwerb der Nutzungsrechte muss kein Entgelt aufgewendet werden und die Software ist so vielfältig, dass die Ziele des einsetzenden Unternehmens schnell und effektiv erreicht werden können, wird die Software auf den jeweiligen Zweck angepasst. So können beispielsweise Funktionen, die nicht genutzt werden aus dem Programmcode entfernt werden, was zu einer höheren Performance der Software oder jedenfalls einer Speicherplatzersparnis führen wird. Oder es können neue, spezielle Funktionen programmiert werden, in die dann auch das spezielle Unternehmens-Know-how einfließt und damit dann ein Vorsprung vor eventuellen Konkurrenten erzielt werden kann.
- Die Frage nach den RISIKEN ist teilweise durch die entsprechenden Hinweise oben schon mit erläutert worden; auf ein Risiko – das aber zugleich auch Chance sein kann – möchte ich aber an dieser Stelle nochmals hinweisen. Werden Bearbeitungen der Open Source Software vorgenommen und der binäre Code dann weiter verbreitet, führt dies zum Beispiel nach der GPL dazu, dass auch der Quellcode offen gelegt werden muss. Sind in dem Quellcode aber Unternehmensgeheimnisse verkörpert, wird man eine Offenlegung in der Regel verhindern wollen; um dies zu erreichen muss man einfach nur von einer Weiterverbreitung absehen, dann entfällt dieser Offenlegungsanspruch. Die Chance darin ist dann zu sehen, wenn man als Unternehmen Anpassungen der Open Source Software offen legt, dass damit für eine weite Verbreitung der Software die Grundlagen gelegt werden, so dass man dadurch Feedback und Verbesserungen durch Dritte erhält, die ja dann Bearbeitungen auch wieder offen legen müssen. Das führt, ist dieser Prozess richtig aufgesetzt, oft dazu, dass die offen gelegte Software durch Dritte ohne eigene Kosten für das Unternehmen weiterentwickelt wird und das Unternehmen davon profitieren kann.
Zusammenfassend ist festzuhalten, dass Open Source Software in vielen Fällen, eine gute Alternative zu Proprietärer Software darstellt, aber eine Entscheidung für Open Source Software immer aus verschiedenen Blickwinkeln im Vorfeld einer Entscheidung betrachtet und erwägt werden muss, wobei nicht zuletzt eine juristische Analyse der Situation nicht vergessen werden sollte, damit man nicht nur kaufmännisch erfolgreich die Open Source Software anwendet, sondern auch entsprechende Rechtsicherheit erhält.